Socijalna institucija
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen,
die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. SGB XII gesetzlich geregelt.
Da praktisch alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung budgetiert sind, muss die Sozialhilfe aufgrund des Grundrechts auf Schutz der Menschenwürde den anderweitig ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe übernehmen.
Aus dem gleichen Grund wird der im SGB XII definierte Begriff von „Pflegebedürftigkeit“ erweitert gegenüber der Pflegeversicherung, die „Pflegebedürftigkeit“ erst ab einer gewissen Schwelle (§§ 14, 15 SGB XI) anerkennt. Wegen der Einordnung in die Sozialhilfe wird Hilfe zur Pflege nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt.