Pflegelexikon

Pflegebedürftig – was heißt das?

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße die Hilfe bedürfen.

Was sind Krankheiten oder Behinderungen?

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen, Neurosen oder geistige Behinderungen. Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines Lebensrisiko. Es kann jederzeit jeden treffen. Dann ist man auf Hilfe und Unterstützung durch die Familie oder andere Pflegeperson angewiesen.

Woran kann man erkennen, ob Ihr Angehöriger ein Pflegefall ist?

  • Körperlicher Zustand: Körperlicher Verfall, z.B. auffallender Körpergeruch, ungepflegte Haare, fehlende Hygiene
  • Kleidung: Unsaubere und nicht gewechselte Kleidung, zerknitterte Kleidung, der Jahreszeit oder Situation entsprechend unpassende Kleidung
  • Ernährung: Vorratshaltung in der Wohnung, viele abgelaufene Lebensmitteln im Kühlschrank, kein Lebensmittel zuhause
  • Kommunikation: unpassende Äußerungen, begrenzte Themenauswahl im Gespräch, betroffene kommen immer wieder auf gleiche Themen zurück
  • Verwirrtheitszustände: der Mensch zeigt Verwirrtheitszustände in den Bereichen Zeit (Jahreszeit,  Datum, Tageszeit) und Ort (Weg
    nach Hause wird nicht mehr gefunden)
  • Verfall und Unordnung in der Wohnung: z.B. Wäsche in der Küche, ungelüftete und auffällig schlecht riechende Wohnung

Hier sind die wichtigsten Formulare und Anträge für Sie: