Pflegereform 2017

Im Jahr 2017 wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt.

Die Pflegeleistungen, für die Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere Menschen mit Demenz, werden neu angepasst sind. Es wird einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geben, der geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund rückt. Neu ist dann, dass psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt werden. Bisher wurde hauptsächlich die körperliche Komponente betrachtet.

Die Vorteile der Reform im Überblick

  • stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
  • im Durchschnitt höhere Leistungen
  • neue Begutachtungskriterien
  • Angleichung der Leistungen an die Preisentwicklung
  • insgesamt höhere Ausgaben für die Pflege

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Auch der Begriff der Pflegestufe ändert sich: ab 2017 heißen die Pflegestufen Pflegegrade. Die Abstufungen werden neu vorgenommen, um den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden: Diese bekommen ab 2017 voraussichtlich den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen.

Jetzige Pflegestufen wandeln ab 2017  in Pflegegrade um:

  • Pflegestufe 0 → Pflegegrad 1
  • Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 → Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 → Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz → Pflegegrad 5
  • Härtefall → Pflegegrad 5

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