Aktuelles Pflegegeld 2017

Für die Pflege zuhause

Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige, die privat von Angehörigen oder Freunden – also nicht von einem professionellen Pflegedienst – gepflegt werden. Die Höhe richtet sich nach ihrem Pflegegrad.

Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt. Es ist wie folgt gestaffelt:

Pflegestufe Pflegegrad 2016 2017
neu Pflegegrad 1
Pflegestufe I Pflegegrad 2 244 € 316 €
Pflegestufe II Pflegegrad 3 458 € 545 €
Pflegestufe III Pflegegrad 4 728 € 728 €
Härtefall Pflegegrad 5 901 €
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2 123 € 316 €
Pflegestufe I (mit Demenz) Pflegegrad 3 316 € 545 €
Pflegestufe II (mit Demenz) Pflegegrad 4 545 € 728 €
Pflegestufe III (mit Demenz) Pflegegrad 5 728 € 901 €
Härtefall Pflegegrad 5 901 €

 

Professionelle Pflegedienste unterstützen

Wer „privat“ gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, wird in regelmäßigen Abständen auch von professionellen Pflegediensten unterstützt. Dieses Verfahren hilft, den pflegenden Angehörigen zu entlasten und Pflegefehler zu vermeiden: So kann der professionelle Pfleger Tipps geben, Fragen beantworten oder den Umgang mit Pflegehilfsmitteln erklären. Dass Sie diese Einsätze in Anspruch genommen haben, müssen Sie der Pflegekasse halbjährlich bei Pflegegrad 2  sowie vierteljährlich bei Pflegegrad 3 nachweisen. Pflegebedürftige in der Pflegestufe 0 müssen diesen Einsatz nicht nachweisen, können ihn aber bei Bedarf in Anspruch nehmen.  Die Kosten für die Einsätze übernimmt die Pflegekasse.

Weiterzahlung des Pflegegelds bei Krankenhausaufenthalten

Wenn der Pflegebedürftige nicht zuhause gepflegt werden muss, weil er im Krankenhaus behandelt wird oder eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchführt, zahlt die Gesundheit Pflegekasse das Pflegegeld noch für vier Wochen weiter. Das gilt auch für den Fall, das er häusliche Krankenpflege erhält, um einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus zu vermeiden. Nach diesen vier Wochen ruht der Anspruch auf das Pflegegeld, bis der Krankenhausaufenthalt, die Rehabilitationsmaßnahme oder die häusliche Krankenpflege beendet sind.

Weiterzahlung des halben Pflegegelds bei Kurzzeit- oder Ersatzpflege

Während einer Kurzzeit- oder Ersatzpflege zahlt die Pflegekasse das bisher bezogene Pflegegeld für maximal vier Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weiter.

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