Pitanja i odgovori

Hier finden Sie einen Überblick über häufig gestellte Fragen aus dem Pflegebereich.
Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an 030 / 26 93 14 16

+1. Wer ist pflegebedürftig?

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht hin Hilfe bedürfen, dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

+2. Wer entscheidet, ob Anspruch auf häusliche Pflege besteht?
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) besucht den vermeintlich Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und begutachtet seinen Hilfebedarf. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte mit ein, soweit Sie als Patient dazu einwilligen. Vorher ist es jedoch notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen (siehe nächste Frage.).
+3. Wie und wo wird der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt?
Ein Antrag bei der Pflegekasse kann formlos gestellt werden. Es wurden aber von den einzelnen Kassen auch Formulare entwickelt, die die Antragstellung erleichtern sollten.
+4. Was muss man bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst beachten?
Der Gutachter bekommt während seines Besuchs lediglich einen Einblick in die Lebens- und Pflegesituation des Antragstellers. Je besser Sie sich auf diesen Termin vorbereiten, umso größer ist die Chance auf ein Gutachten, das dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht.
Folgendes sollten Sie beachten:

  • Legen Sie alle Arzt- und Krankenhausberichte, die die Krankengeschichte aufzeigen und den Pflegeaufwand beschreiben, bereit.
  • Notieren Sie alle Medikamente, die Sie täglich einnehmen und stellen Sie die benötigten Hilfsmittel für die Begutachtung bereit.
  • Informieren Sie den Gutachter über regelmäßige Behandlungen, z.B. Physiotherapie, Ergotherapie usw.
  • Bitten Sie Ihre Pflegeperson bei der Begutachtung anwesend zu sein. Falls Sie bereits durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, legen Sie die Pflegedokumentation bereit und bitten Sie einen Mitarbeiter des Pflegedienstes bei dem Termin dabei zu sein.
+5. Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 (mit Fallbeispiel)?
Hierzu gehören Personen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe sowie zusätzlich mehrmals die Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, davon mehr als 45 Minuten für Grundpflege, sowie allein anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz kann schon die Voraussetzung für den Pflegegrad 2 sein.

Ein typisches Fallbeispiel für den Pflegegrad 2:

Ein zu Hause lebender Herr benötigt morgens Hilfe beim Aufstehen und Waschen des Unterkörpers sowie Unterstützung beim Anziehen von Hose und Strümpfen. Das Ausziehen hingegen klappt auch ohne Betreuung noch ganz gut. Jedoch ist 2x die Woche Hilfestellung beim Baden und Waschen der Haare nötig und jeden zweiten Tag bringt die Enkelin vorgekochtes Essen vorbei, kauft ein und hilft im Haushalt.

Die Voraussetzungen für Grad 2 sind hier erfüllt, da Zeit und Umfang der Hilfe den Bedingungen für Pflegegrad 2 entsprechen.

+6. Voraussetzungen für den Pflegegrad 3 / (mit Fallbeispiel)?
Hierzu zählen Menschen, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten auf Hilfe angewiesen sind sowie zusätzlich mehrmals die Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, davon mindestens 2 Stunden für Grundpflege.

Ein klassisches Fall-Beispiel für den Pflegegrad 3:

Ein mit Ehefrau zu Haus lebender Herr benötigt Anleitung beim Waschen von Gesicht und Intimbereich sowie zum Teil die komplette Übernahme beim restlichen Waschen, dem Zähne putzen sowie beim Anziehen. Morgens erledigt dies ein Pflegedienst. Abends übernimmt seine Frau. Das Essen muss mundgerecht vorbereitet sowie Getränke eingeschenkt und regelmäßig zum Trinken aufgefordert werden. Beim Duschen und Haare waschen ist umfangreiche Hilfe nötig. Den Haushalt muss die Ehefrau allein stemmen.

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 sind hier erfüllt, da Zeit und Umfang der Hilfe den Bedingungen für Pflegegrad 3 entsprechen.

+7. Voraussetzungen für die Pflegegrad 4 / (mit Fallbeispiel)?
Hierzu gehören Pflegebedürftige, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, davon mindestens 4 Stunden für die Grundpflege.

Ein typisches Beispiel für die Pflegegrad 4:

Eine Frau lebt mit ihrem Mann zu Hause. Sie muss beim Waschen von Gesicht und Intimbereich angeleitet werden. Oft ist die komplette Übernahme der restlichen Körper-, Zahn- und Haarpflege sowie des Ankleidens notwendig, ebenso beim Essen. Der Gang zur Toilette ist nur mit Stützung möglich – zum Teil mehrmals nachts mit abschließender Intimpflege. Jeder Gang im Haus erfordert Hilfestellung. Die Dame kommt am Rollator nur schleppend und mit großem Zeitaufwand voran. Den Haushalt kann sie nicht bewältigen.

Die Voraussetzungen für Pflegegrad 4 sind hier erfüllt, da Umfang der Hilfe und aufgewendete Zeit den Bedingungen für Pflegegrad 4 entsprechen.

+8. Ab wann liegt ein Härtefall vor (Pflegegrad 5)?
In besonders schweren Fällen der Pflegebedürftigkeit können Leistungen nach Härtefall gewährt werden. Ein Härtefall kann vorliegen, wenn das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit des Grades 4 weit übersteigt. Indizien für einen außergewöhnlich hohen Pflegebedarf sind:

  • auch nachts sind regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig erforderlich (z.B. zur Lagerung übergewichtiger Personen)
  • die Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (Grundpflege) benötigt mehr als sieben Stunden täglich, davon wenigstens zwei Stunden auch nachts.
+9. Was ist eine eingeschränkter Alltagskompetenz und auf welchen Betreuungsbetrag habe ich Anspruch?
Bei attestierter eingeschränkter Alltagskompetenz kann die Einstufung in den Pflegegrad 2 erfolgen

Hierbei handelt es um eine Sachleistung – der Betrag wird also nicht direkt ausgezahlt, sondern nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen aufgerechnet.

Nach SGBXI, §45a, Abs. 2 sind für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erhbelich ist, die unten aufgeführten Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend.
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+10. Wofür steht der 'Pflegegrad 1?'
Da dieser Grad der (Un-) Selbstständigkeit nach dem alten Pflegestufensystem nicht berücksichtigt wurde, haben nur neue Antragsteller ab 2017 Aussicht auf den Pflegegrad 1, da keine Pflegestufe in den Pflegegrad 1 umgewandelt wird. Pflegegrad 1 erhält, wer von dem Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)  eine Mindestanzahl von 12,5 Punkten bestätigt bekmmt. Das Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit folgt ab 01.01.2017 der Einschätzung der Selbstständigkeit in sechs Aktivitätsbereichen nach dem neuen Begutachtungsverfahren NBA.
+11. Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?
Ja. Ein Pflegegrad entspricht einem bestimmten Leistungsbetrag, der unabhängig vom eigenen Einkommen ist. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die Pflegegrade zugeordnet den maximalen Betrag für Sachleistungen. Dieser Betrag steht Ihnen seit 01.01.2017 zur Verfügung, wenn Sie die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Sachleistungen 125 € 689 € 1.298 € 1.612 € 1.955 €
Pflegegeld  0 € 316 € 545 € 728 € 901 €
+12. Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?
Sie können Hilfe bei der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme bekommen sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Ebenfalls gehören Beratungen, Betreuungsleistungen (z. B. Beschäftigung, Spaziergänge usw.) und behandlungspflegerische Leistungen (z. B. Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgung) zum Angebot von Pflegediensten.

 

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Sachleistungen 125 € 689 € 1.298 € 1.612 € 1.955 €
Pflegegeld  0 € 316 € 545 € 728 € 901 €
+13. Kann ich über den Pflegedienst auch nur Unterstützung in der Hauswirtschaft bekommen?
Ja, selbstverständlich. Die Pflegekasse bewilligt den Pflegegrad. Mit dieser Entscheidung steht Ihnen ein gewisser monatlicher Betrag zur Verfügung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, besprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, der Ihnen ein Angebot mit Kostenübersicht unterbreitet.

+14. Was bekomme ich an Unterstützung von der Pflegekasse? Übernimmt alles die Pflegekasse, oder muss ich auch ein Teil selbst bezahlen?
Sie verfügen über einen Pflegegrad
Wenn Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie möchten nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch den Pflegedienst ausgeschöpft, oder Sie wählen die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld. Hier wird der Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch genommen, so dass anteilig Pflegegeld beantragt werden kann. Es ist natürlich auch möglich, darüber hinaus noch privat Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dann von Ihnen zusätzlich bezahlt werden müssen.
Sie verfügen über keinen Pflegegrad
Als Selbstzahler können Sie auch alle Leistungen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Sachleistungen 125 € 689 € 1.298 € 1.612 € 1.955 €
Pflegegeld  0 € 316 € 545 € 728 € 901 €
+15. Darf ich einen Pflegedienst selbst wählen oder wird er mir von der Pflegekasse vorgeschrieben?
Ja, Sie dürfen selbst bestimmen, mit welchem Pflegedienst Sie den Pflegevertrag abschließen.
+16. Was ist, wenn ich mit einem/-er Pfleger/-in nicht zurechtkomme?
Bei Problemen dieser oder anderer Art wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsleitung Frau Alla Barilow unter der Rufnummer: 030 / 26 93 14 16.
Sie kann das Gespräch mit Ihnen und der Pflegerin/dem Pfleger führen und findet immer eine Lösung.

+17. Muss ich dem Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen?
Nein. Wenn Sie noch in der Lage sind, die Tür zu öffnen, ist es nicht erforderlich, dem Pflegedienst einen Schlüssel zu geben. Nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch zu, so dass das Öffnen der Tür nur schwer oder gar nicht mehr möglich ist, werden in den meisten Fällen Wohnungsschlüsseln ausgehändigt. Dies wird in einem Schlüsselprotokoll festgehalten.
+18. Wer pflegt, wenn die Pflegeperson im Urlaub oder krank ist?
Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch entferntere Verwandte, die nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder durch Nachbarn können ebenfalls bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden.
Wird die Ersatzpflege durch einen nahen Angehörigen nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen.

+19. Was passiert, wenn ich mehr Pflege benötige? Muss ich dann automatisch in ein Pflegeheim?
Nein, so lange, wie es möglich ist, können Sie in Ihrer Wohnung leben und dort Unterstützung erhalten. Wenn sich Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht und die bis dahin erbrachten Leistungen nicht mehr ausreichen, kann einen höheren Pflegegrad beantragt werden, wodurch es Ihnen dann wiederum möglich ist, mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit sich zunächst nur tagsüber in einer Tagespflege versorgen zu lassen oder in eine betreute Wohngemeinschaft zu ziehen, in der Sie dann versorgt werden.
+20. Habe ich Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln?
Ja, Pflege- und Krankenkassen finanzieren auch notwendige Hilfsmittel wie z. B. Pflegebett, Rollator, Hausnotrufgerät usw. Ebenso werden Verbrauchsmaterialien (Inkontinenzmaterial, Handschuhe usw.) bis zu einem monatlich festgelegten Betrag (derzeit 40,- €) finanziert.
+21. Wer bezahlt die notwendigen Umbaumaßnahmen in meiner Wohnung, die aufgrund meiner Pflegebedürftigkeit notwendig sind?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, z. B. ebenerdiger Zugang zur Dusche, werden ebenfalls von der Pflegekasse finanziert bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag (derzeit max. 4.000,- € pro Maßnahme). Bitte eventuell an die Genehmigung Ihrer Hausverwaltung denken.